Seite 
1 [2]
Die Werbung eines Edemetall-Ankäufers mit kostenloser Schätzung  ist keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Die Klägerin macht mit der Klage die vorprozessualen Abmahnkosten geltend, die ihr entstanden...
>> weiterlesen... 
			 	

